(Dr. Schärfe,4. Ergänzung Juni 1984)
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Als „Hugenotten“ (Eidgenossen) bezeichneten sich ab Mitte des 16. Jahrhunderts in Frankreich die Menschen, die in schließlich sehr großer Zahl zum kalvinistischen Protestantismus übergetreten waren und alsbald Gemeinden gegründet hatten. Sehr früh traten auch Familien des hohen Adels, u.a. das Haus Bourbon, ihnen bei. Nach 2 Jahren Kampf erreichten sie mit Hilfe der ihnen freundlich gesinnten Regentin Katharina v. Medici, durch das Edikt von Saint-Germain-en-Laye (1562), eine allerdings stark eingeschränkte Duldung ihres Glaubens.
Der grausame Bruch dieses Edikts durch den Herzog von Guise
veranlasste die Hugenotten zur Gegenwehr in insgesamt 8 blutigen, mit
wechselndem Erfolg geführten sogenannten "Hugenottenkriegen" (1562
-1598). Sie hatten 1576 endlich fast
gleiche Rechte wie die katholische Kirche erreicht.
Die sich neu bildende, vom Papst unterstützte heilige Liga
veranlasste aber 1585 den schwankenden König Heinrich III., im Edikt von
Nemours alle Rechte der Hugenotten wieder aufzuheben, ihre Gottesdienste zu
verbieten und sie zur Rückkehr zum Katholizismus oder zur Emigration
aufzufordern. Sein Nachfolger
Heinrich IV., selbst ehemaliger Hugenotte und nur aus Staatsräson wieder
konvertiert, ordnete 1598 im Edikt von Nantes ihre Stellung im Staate neu und
machte sie zu gleichberechtigten Staatsangehörigen, die auch höchste
Regierungsämter ausüben durften.
Wegen ihrer hohen ethischen und moralischen Ansprüche leisteten sie hier
vielfach vorzügliches, boten aber Skrupellosigkeiten und Grausamkeiten
kritischen Widerstand.
So sorgte Richelieu, den ihre Macht für den von ihm betriebenen
Aufstieg Frankreichs zur europäischen Großmacht behinderte, dafür, dass sie
ihre politische Stellung verloren.
Im "Gnadenedikt" von Nîmes (1629) wurden ihnen alle
politischen Sonderrechte genommen, ihre Sicherheitsplätze in offene Städte
umgewandelt, ihnen aber ihre religiösen Freiheiten gelassen.
Ludwig XIV. beschränkte ihre Freiheiten und Rechte weiter und
erließ schließlich 1685 das Revokationsedikt von Fontainebleau. Dieses bestätigte die seit 1661
praktizierten Bedrückungen z.B. durch Dragonaden, d.h. Zwangseinquartierungen
von, sich auf Befehl besonders rüde benehmender Truppen. Es verbot das reformierte Bekenntnis,
verwies reformierte Geistliche des Landes, bedrohte aber die Auswanderung von
Laien mit schweren Strafen. Trotzdem
flohen Hunderttausende, nach Großbritannien, in die Niederlande und in die
kalvinistischen Territorien des Reiches.